Als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer mit Tradition sind wir seit über zwei Jahrzehnten Ihr verlässlicher Partner vor Ort. Dazu bündeln wir umfassendes Know-how und persönliche Präsenz, ganzheitliche Betreuung und individuelle Beratungsqualität.
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Als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer mit Tradition sind wir seit über zwei Jahrzehnten Ihr verlässlicher Partner vor Ort. Dazu bündeln wir umfassendes Know-how und persönliche Präsenz, ganzheitliche Betreuung und individuelle Beratungsqualität.
Aufgrund der aktuellen Entwicklung im Kontext mit Corona haben wir unsere Öffnungszeiten vorerst
wie folgt angepasst:
Montag bis Donnerstag
8:00 Uhr – 17:00 Uhr
Freitag
8:00 Uhr – 14:30 Uhr
Vielen Dank für Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund.
Ihr Beckmann und Partner – Team
Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe werden vereinfacht, erweitert und erhöht
Einheitliches Kriterium bei der Antragsberechtigung:
Alle Unternehmen mit mehr als 30 Prozent Umsatzeinbruch können die gestaffelte Fixkostenerstattung erhalten. Das heißt: Keine Differenzierung mehr bei der Förderung nach unterschiedlichen Umsatzeinbrüchen und Zeiträumen, Schließungsmonaten und direkter oder indirekter Betroffenheit. Was erst vor kurzem bekannt wurde: Neben einem Umsatzeinbruch müssen Unternehmen in dieser Zeit auch einen Verlust ausweisen.
Erweiterung der monatlichen Förderhöhe und des Förderzeitraums:
Anhebung der Förderhöchstgrenze auf bis zu 1,5 Millionen Euro pro Fördermonat (bisher vorgesehen: 200.000 bzw. 500.000 Euro) innerhalb der Grenzen des europäischen Beihilferechts. Fördermonate sind November 2020 bis Juni 2021.
Abschlagszahlungen:
Abschlagszahlungen wird es für alle antragsberechtigten Unternehmen geben, nicht nur für die von den Schließungen betroffenen Unternehmen. Sie sind bis zu einer Höhe von 100.000 Euro statt bislang vorgesehenen 50.000 Euro für einen Fördermonat möglich.
Anerkennung weiterer Kostenpositionen:
Neustarthilfe:
Soloselbstständige können im Rahmen der Überbrückungshilfe III eine einmalige Betriebskostenpauschale („Neustarthilfe“) ansetzen. Die maximale Höhe beträgt 7.500 Euro; bisher waren 5.000 Euro vorgesehen. Die einmalige Betriebskostenpauschale wird auf 50 Prozent des Referenzumsatzes verdoppelt; bisher waren 25 Prozent vorgesehen. Der Referenzumsatz beträgt im Regelfall 50 Prozent des Gesamtumsatzes 2019. Damit beträgt die Betriebskostenpauschale normalerweise 25 Prozent des Jahresumsatzes 2019.
Antragstellung:
Die Antragstellung und die Abschlagszahlungen für die Überbrückungshilfe III sollen im Februar 2021 starten. Die Antragstellung wird weiterhin über die bundesweit einheitlich digitale Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de über einen prüfenden Dritten erfolgen. Soloselbstständige können bis zu einem Betrag von 7500 Euro unter Nutzung ihres ELSTER-Zertifikats direkt einen Antrag stellen.
Weitere Details zur Überbrückungshilfe III enthalten die Informationspapiere von Bundeswirtschafts- und Bundesfinanzministerium:
Als umfassend qualifizierte, langjährig für verschiedenste Unternehmen und Einrichtungen tätige Spezialisten für Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung und Unternehmerberatung sind wir nicht auf einzelne Branchen fokussiert.
Unser Motto: Sie sind der Kapitän – wir sind die Lotsen. Kompetent, individuell, greifbar. Genau diese Kombination macht uns aus – und keiner so schnell nach.
Ihre Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
Wir begleiten Sie durch alle gesetzlichen und freiwilligen Abschluss- sowie betriebswirtschaftlichen Prüfungen.
Das Labyrinth des Steuer- und Abgabenrechts wird immer komplexer. Wir führen Sie sicher ans Ziel und garantieren hierzu bestmöglichen Service.
Als Experten für Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung nutzen wir unsere Kompetenzen, um unsere Mandant*innen optimal zu lotsen.
Wir von Beckmann und Partner kennen keine Beschränkung unserer Tätigkeiten auf einzelne Branchen. Vielmehr setzen wir auf Vielfalt, persönlichen Einsatz und Individualität anstelle von Standardabwicklung und Fließbandarbeit.
Seit Jahrzehnten betreuen wir Mandant*innen aus dem privaten, unternehmerischen und öffentlichen Sektor. Auch Sie können von unserem Erfahrungsschatz profitieren, der auf zahlreichen von gegenseitigem Vertrauen geprägten Langzeitkooperationen beruht.
Unser Ziel ist es, zu Ihrer wirtschaftlichen Entwicklung mit Kompetenz und Verantwortungsbewusstsein bestmöglich beizutragen.
Beckmann und Partner mbB
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